sozial-consult gGmbH Bad Liebenwerda
Leistungen der Pflegekasse
http://www.sozial-consult-badliebenwerda.de/leistungen-pflegekasse.html

© 2018 sozial-consult gGmbH Bad Liebenwerda

Beratung

Damit Sie überprüfen können, ob wir der richtige Pflegedienst für Sie sind, bieten wir vorab folgende Leistungen an:

  • Eingehendes Beratungsgespräch
  • Genaue Kalkulation der Kosten und Beratung bezüglich der Leistungen der Pflegekasse
  • Genaue Kalkulation der Kosten bei Privatzahlungen
  • Einsicht in Muster der Pflegedokumentation
  • Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Leistungen

Wünschen Sie eine Versorgung durch uns, werden wir gemeinsam mit Ihnen:

  • die erforderlichen Leistungen per Vertrag vereinbaren
  • eine Pflegeplanung erstellen
  • Besuchszeiten abstimmen

Die Kostenübernahme der einzelnen Dienstleistungen können im Einzelfall während des Beratungsgespräches geklärt werden.

Wir beraten Sie gern.

 

Leistungen im Rahmen der Pflegekasse

Körperpflege

Die Tätigkeiten umfassen notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Körperpflege, Betten, Lagern und Ankleiden, Unterstützung bei der Ernährung und Hauswirtschaft.

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Besorgung von Hilfsmitteln und Medikamenten

Um die notwendige Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Apotheke und Sanitätshaus zusammen. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Bestellung von Rezepten. Die Anlieferung des Materials liegt selbstverständlich auch in unseren Händen und ist für Sie kostenlos.

Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen

Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist (z. B. durch Urlaub), übernimmt die Pflegekasse stundenweise oder für maximal 4 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einer Höhe von 1510 Euro.

Haushaltshilfen

Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Hilfe im Haushalt
  • Hilfe bei der Organisation des täglichen Lebens
  • Hilfe im psychosozialen Bereich

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die halbjährlich (Pflegestufe 1 und 2) bzw. vierteljährlich (Pflegestufe 3 und Härtefall) stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Desweiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen/Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.

Individuelle Beratungen zu Hause

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich vom Pflegedienst zu Hause individuell beraten zu lassen.

Überleitungspflege

Versicherte, die im Krankenhaus liegen und anschließend Hilfe benötigten, können bereits vor der Entlassung vom Pflegedienst umfassend informiert werden.

So kann das Zuhause bereits vor der Entlassung für die "Pflege danach" vorbereitet werden. Benötigte Pflegehilfsmittel können bereits beschafft und notwendige Umbauten veranlasst werden. Eine Pflegefachkraft wird den individuellen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person ermitteln.

So kommen Sie gut vorbereitet nach Hause.