Besorgung von Hilfsmitteln und Medikamenten
Um die notwendige Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Apotheke und Sanitätshaus
zusammen. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Bestellung von
Rezepten. Die Anlieferung des Materials liegt selbstverständlich
auch in unseren Händen und ist für Sie kostenlos.
Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen
Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist (z. B. durch
Urlaub), übernimmt die Pflegekasse stundenweise oder für maximal 4
Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einer
Höhe von 1510 Euro.
Haushaltshilfen
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Hilfe im Haushalt
- Hilfe bei der Organisation des täglichen Lebens
- Hilfe im psychosozialen Bereich
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die halbjährlich (Pflegestufe 1 und 2) bzw. vierteljährlich
(Pflegestufe 3 und Härtefall) stattfindenden Beratungsbesuche
dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder
andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Desweiteren dienen diese
Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des
Patienten bzw. der Angehörigen/Pflegenden, so dass weiterhin eine
gute Versorgung gewährleistet ist.
Individuelle Beratungen zu Hause
Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich vom
Pflegedienst zu Hause individuell beraten zu lassen.
Überleitungspflege
Versicherte, die im Krankenhaus liegen und anschließend Hilfe
benötigten, können bereits vor der Entlassung vom Pflegedienst
umfassend informiert werden.
So kann das Zuhause bereits vor der Entlassung für die "Pflege
danach" vorbereitet werden. Benötigte Pflegehilfsmittel können
bereits beschafft und notwendige Umbauten veranlasst werden. Eine
Pflegefachkraft wird den individuellen Unterstützungsbedarf des
Pflegebedürftigen und der pflegenden Person ermitteln.
So kommen Sie gut vorbereitet nach Hause.